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Redaktionsstatuten des SFCD


Für seine Publikationen gibt sich der Science Fiction Club Deutschland e. V. (SFCD) folgende Redaktionsstatuten, die die Rollen und deren jeweilige Aufgaben festlegen (bzw. beschreiben, soweit sie bereits in übergeordneten Statuten wie der Satzung festgelegt sind).

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Redaktionsstatuten das generische Maskulinum verwendet. Dies beinhaltet alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Diese Redaktionsstatuten gelten für alle Beiträge (beispielsweise Texte und Illustrationen), auch wenn sie unverlangt eingesandt werden.

Verwendete Abkürzungen:

AN
ASFM
MV
SFCD
BV
CR
SR

Andromeda Nachrichten
Andromeda Science-Fiction-Magazin
Mitgliederversammlung
Science Fiction Club Deutschland e. V.
Beitragsverfasser
Chefredakteur(e/s)
Spartenredakteur(e/en)

1. Publikationen

Regelmäßig erscheinende Publikationen des SFCD sind:

  • das sfcd:intern (geplante Erscheinungsweise 4x im Jahr nur in gedruckter Form), die Chefredaktion verantwortet der Vorstand, hier erscheinen vereinsinterne Informationen und Leserbriefe, die Redaktionsstatuten gelten für diese Publikationen NICHT;
  • die Andromeda Nachrichten (AN) (geplante Erscheinungsweise 4x im Jahr sowohl in gedruckter Form als auch als Download), verantwortet vom AN-Chefredakteur (CR), dies ist das regelmäßige Magazin des Vereins, in dem aktuelle Informationen in verschiedenen Sparten
    präsentiert werden;
  • das Andromeda Science-Fiction-Magazin oder auch ANDRO (ASFM) (Erscheinungsweise unregelmäßig sowohl in gedruckter Form als auch als Download), in dieser Reihe sollen vor allem Magazine zu bestimmten Themen, Themenkreisen und Veranstaltungen erscheinen, deren Inhalte für längere Zeit von allgemeinem Interesse sind, jedes Heft wird von einem dafür bestimmten CR oder CR-Team verantwortet.

Zusätzliche einmalige oder regelmäßige Publikationen können durch Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung (MV) ins Leben gerufen werden, diese Redaktionsstatuten gelten dort entsprechend. Für vom Verein extern vergebene oder extern zugekaufte Publikationen gelten diese Redaktionsstatuten nicht, sondern diejenigen des externen Partners.

Einzelne Artikel und Illustrationen aus den SFCD-Publikationen können mit Genehmigung der Rechteinhaber auch für die Internetpräsenzen (z. B. Homepage, Forum, Facebook, Instagram) verwendet werden. Der AN-CR führt eine Liste aller Beitragsverfasser (BV), in der die jeweils individuell nicht-eingeräumten Rechte dokumentiert sind.

2. Stilvorgaben

Die SFCD-Publikationen sollen ein einheitliches Aussehen erhalten und sich an den aktuellen Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln des deutschen Sprachraums (sogenannte reformierte neue Rechtschreibung) orientieren, wie sie im jeweils aktuellen Duden Band 1 veröffentlicht sind. Details können in der Anleitung “Stilvorgaben für Autoren- und Korrektoren” (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Statuten aktuelle Version: 21.11.2022) nachgelesen werden.

3. Beitragsverfasser (BV)

Der Autor eines Text- oder Bildbeitrags ist für dessen Inhalt verantwortlich, dieser Inhalt darf nicht ohne Rücksprache mit dem BV verändert werden. Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und grammatikalische Korrekturen sowie die Berichtigung offensichtlicher Fehler sind ohne Rücksprache statthaft. Der BV kann zusätzlich weitere Funktionen wahrnehmen wie z. B. Sparten- oder Chefredakteur, diese sind dann getrennt zu betrachten.

Der BV liefert seine Beiträge rechtzeitig zum jeweiligen Redaktionsschluss beim zuständigen Spartenredakteur (SR) ab, bei Publikationen ohne SR und Beiträgen, die zu keiner Sparte passen, wird der Beitrag direkt beim CR abgeliefert. Wünsche nach spezieller Schreibweise wie z. B. inklusiver, geschlechtergerechter oder geschlechtsneutraler Schreibung sind kenntlich zu machen, ihnen soll nach Möglichkeit entsprochen werden. Dabei ist der BV für die korrekte Anwendung der gewünschten Schreibweise verantwortlich.

Das Urheber- und Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen verbleibt beim BV. Durch die Einreichung erklärt er, alleiniger Rechteinhaber zu sein oder von den Rechteinhabern die Genehmigung zur Einreichung erhalten zu haben, und erteilt dem SFCD ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes, unwiderrufliches Nutzungsrecht seiner eingereichten Beiträge für die jeweilige Publikation. Dies gilt für alle aktuellen und möglichen zukünftigen Publikationsmedien, z.B. Druckwerk und Onlineveröffentlichung. Diese Rechtseinräumung geschieht via E-Mail. Im Standardfall erfolgt dies durch Antwort (inclusive Einreichung des Beitrages) auf die Erinnerungsmail zum Einsendeschluss der jeweiligen AN; diese Erinnerungsmail enthält die Details der Rechtseinräumung (Mustertext für die Rechtseinräumung siehe Anlage „Rechtseinräumungs-Text“). Wird ein Betrag unabhängig von der Erinnerungsmail eingesandt, wird eine separate E-Mail mit dem Rechtseinräumungs-Text versandt, die vom BV bestätigt werden muss. Alle vom BV nicht gewünschten Nutzungsrechte, z.B. Onlineveröffentlichung, müssen vom CR dokumentiert werden. Das nicht-exklusive Nutzungsrecht stellt sicher, dass der Rechteinhaber den eingereichten Beitrag jederzeit anderweitig veröffentlichen oder nutzen kann. Der SFCD bittet hierbei um eine Wartezeit von 6 Monaten nach der Veröffentlichung sowie die Angabe der SFCD-Publikation als Erst- oder Vorveröffentlichung bei späterer Nutzung. Im Gegenzug bietet der SFCD bei Veröffentlichung bereits zuvor erschienener Beiträge an, alle vorherigen Veröffentlichungen in der SFCD-Publikation aufzuführen.

Ein Recht auf Veröffentlichung eingereichter Beiträge besteht nicht.

4. Spartenredakteur (SR)

Der SR betreut einen thematischen Bereich in einer Publikation. Diese Sparten werden zwischen allen SR und dem CR definiert, wobei Überlappungen möglich sind. Auch können gelegentlich nicht wirklich zur Sparte passende Beiträge verwendet werden, möglichst in Absprache mit dem eigentlich zuständigen SR, soweit vorhanden. Meinungsverschiedenheiten zwischen SR werden dem CR zur Entscheidung vorgelegt.

Der SR legt einen Spartenredaktionsschluss fest und nimmt die Einreichungen der BV entgegen, zu denen er auch selbst zählen kann. Nach Redaktionsschluss eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei regelmäßig erscheinenden Publikationen sollen sie in den Beitragspool der nächsten Ausgabe eingehen. Der SR wählt die Beiträge seiner Sparte im Rahmen der ggf. vom CR festgelegten Größe der Sparte aus. Über Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und grammatikalische Korrekturen sowie die Berichtigung offensichtlicher Fehler hinausgehende inhaltliche Änderungen bedürfen der Rücksprache mit dem BV, ebenso die Kürzung von Beiträgen.

Meinungsverschiedenheiten zwischen BV und SR werden dem CR zur Entscheidung vorgelegt.

Der SR stellt sicher, dass für jeden einzelnen eingereichten Beitrag auch eine Rechteeinräumung vom BV vorliegt. Hier muss der SR den Rechtseinräumungs-Text verwenden (siehe Anlage) und bei Abgabe der Beiträge bei der Chefredaktion die Original-Antworten der BV mitliefern. Wenn ein BV die Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung seines Beitrages einschränkt (z.B. keine Onlineveröffentlichung), soll das in der Übergabenachricht besonders hervorgehoben werden.

Der SR überträgt seine Redakteursrechte (vor allem bezüglich einer möglicherweise getroffenen Auswahl und vorgenommenen Korrekturen und Änderungen) exklusiv via E-Mail unter Nutzung des Rechtseinräumungs-Texts (siehe Anlage) auf den SFCD, damit diese Rechte einer möglichen Weiterverwendung einzelner Beiträge oder ganzer Sparten nicht entgegenstehen.

5. Chefredakteur (CR)

Der CR ist verantwortlich im Sinne des Presserechts (v. i. S. d. P.) für alle von ihm betreuten Publikationen des SFCD und stellt diese aus den Einsendungen von SR und ggf. BV zusammen, hierzu legt er einen Redaktionsschluss fest. Als Verantwortlicher erteilt der CR die Druckfreigabe. Wird Zusammenstellung und/oder Layout von einer anderen Person durchgeführt, ist die fertige Publikation dem CR zur Druckfreigabe und ggf. Änderung vorzulegen. Die Position des CR kann für unterschiedliche Publikationen von verschiedenen Personen wahrgenommen werden, auch gemeinschaftliche Chefredaktionen mehrerer Personen sind möglich. Der CR wird durch Vorstandsbeschluss, ggf. auch MV-Beschluss, ernannt und arbeitet eigenverantwortlich. Das Amt erlischt durch Fertigstellung der Publikation (nur für Einzelpublikationen), Übergabe an einen vom Vorstand ernannten Nachfolger, Rücktritt oder Entbindung durch den Vorstand.

Der CR verwaltet das für seine Publikation vom Vorstand zugewiesene Budget und damit den zur Verfügung stehenden Platz, druckliche Besonderheiten wie Farbdruck im Innenteil etc. und ist Vorstand und MV gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er hat daher insbesondere das Recht, Spartenbeiträge und Einzelbeiträge nach Rücksprache mit SR und/oder BV sinnwahrend zu kürzen oder einzelne Beiträge ganz zu entfernen, um das Budget einzuhalten. Alternativ kann er SR eine Maximalgröße ihrer Sparte vorgeben. Dabei sollen Beiträge, die von allgemeinem und langfristigem Interesse sind, bevorzugt veröffentlicht werden. Können sich SR bzw. BV und CR nicht einigen, wird das Problem dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Als presserechtlich Verantwortlicher hat der CR das Recht, Beiträge oder Teile von Beiträgen abzulehnen, die er für rechtlich problematisch hält. Diesbezügliche Meinungsverschiedenheiten werden dem Vorstand vorgelegt.

Der CR stellt sicher, dass für jeden einzelnen direkt oder über SR eingereichten Beitrag und für jede einzelne eingereichte Sparte eine Rechtseinräumung vorliegt. Der CR überträgt, in dem er ebenfalls eine Antwort auf den Rechtseinräumungs-Text archiviert, seine Redakteursrechte (vor allem bezüglich einer möglicherweise getroffenen Auswahl und vorgenommenen Korrekturen und Änderungen) exklusiv auf den SFCD, damit diese Rechte einer möglichen Weiterverwendung einzelner Beiträge, ganzer Sparten oder gesamter Publikationsausgaben nicht entgegenstehen. Beiträge, Sparten und Publikationen ohne korrekte Rechtseinräumung können nicht veröffentlicht werden. Nach Prüfung leitet der CR (sofern keine Personenidentität besteht) alle Rechtseinräumungen einer Ausgabe gesammelt an den AN-CR weiter. Dieser ist für die Rechteverwaltung verantwortlich, führt eine Liste mit BV und den von ihnen nicht eingeräumten Rechten und archiviert die gesammelten Original-Informationen zu nicht erfolgten Rechtseinräumungen ins SFCD-Archiv unter der jeweiligen Publikation.

Der AN-CR bekleidet ein idealerweise langfristig angelegtes Amt. Als solcher unterstützt und berät er CR von Einzelpublikationen, z. B. einer Ausgabe des ASFM. Er stellt außerdem das einheitliche Aussehen aller SFCD-Publikationen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche einzelner CR sicher. Der AN-CR legt in Absprache mit dem Vorstand und den betroffenen SR die Zuständigkeiten der einzelnen Sparten fest. Die Auflösung bestehender und die Einführung neuer Sparten wird entsprechend beschlossen.

6. Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des SFCD. Er ernennt die CR, ggf. verschieden für unterschiedliche Publikationen oder Einzelprojekte. Er mischt sich nicht in das Tagesgeschäft von CR und SR ein, sondern wird diesbezüglich nur auf Anfrage oder aufgrund eines Problems tätig. Der Vorstand legt basierend auf dem von der MV beschlossenen Finanzplan das jährliche Budget für die Vereinspublikationen fest. Er vermittelt und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen CR, SR und BV. Lehnt ein CR einen Beitrag oder einen Teil davon aufgrund befürchteter rechtlicher Probleme ab, der Vorstand sieht aber keine Gefahr und wünscht die Veröffentlichung, hat der Vorstand dies in einer separaten Publikation zu veröffentlichen. Hierfür muss der Vorstand ein Vorstandsmitglied zum CR dieser separaten Publikation ernennen. Dadurch entstehende Mehrkosten fallen nicht dem Publikationsbudget des CR zur Last.

7. Mitgliederversammlung

Die MV ist das oberste Organ des Vereins und damit letzte Instanz bei Meinungsverschiedenheiten. Sie ist allen vorgenannten Rollen weisungsbefugt. Es ist davon auszugehen, dass sie dieses Recht nur in begründeten Einzelfällen wahrnehmen wird.

Die MV kann Chefredaktionen für Einzelpublikationen, z. B. ASFM, beschließen, wenn diese auf der Tagesordnung aufgeführt sind. Die MV beschließt den jährlichen Finanzplan, der auch das geplante Budget für die Vereinspublikationen beinhaltet, und berät und genehmigt den Kassenbericht des abgelaufenen Jahres.

8. Gültigkeit und Schlussbestimmungen

Diese Redaktionsstatuten treten mit gemeinsamem Beschluss von Vorstand und AN-CR am 19. Dezember 2022 in Kraft und ersetzen damit sämtliche vorhergehenden Versionen. Sie können jederzeit durch gemeinsamen Beschluss von Vorstand und AN-CR mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

Stand: 19.12.2022